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Donnerstag, 26. November 2015

Schwerste Krankheit ALS kommt auch von Impfungen, Impf-Luege, sagt es allen weiter !

Schwerste Krankheit ALS kommt auch von Impfungen, Impf-Luege, sagt es allen weiter !

 ALS - Der Wunsch zu LEBEN
Vielen Dank, Linda, ja, damit beschäftigen wir uns auch schon seit längerer Zeit. Hier ein Link: http://www.als-verein.de/schwermetalle-gifte
Viele Grüße und alles Gute Dir!""Schwermetalle & Gifte - ALS - der Wunsch zu Leben e.V. - Verein für an Amyotrophe...Herzlich Willkommen auf der offiziellen Webseite des Vereines ALS-DER WUNSCH ZU LEBEN e. V. - eine Kollaboration zwischen DEUTSCHLAND & ÖSTERREICH! Der Verein ALS – DER WUNSCH ZU LEBEN e.V. will der ALS den Kampf ansagen - und dazu brauchen wir Ihre Unterstützung!als-verein.de ·


 Wieder eine Krankheit, die vermeidbar gewesen wäre.

Oh man ich arbeitete auf der neuro und hatte täglich mit als, ms, Alzheimer etc zu tun .

Du darfst ja bestimmt nicht nachforschen. aber ich würde wetten, dass die meisten Erkrankten irgendwann geimpft worden sind und , wenn auch Jahre später, diese offensichtlichen Schäden erleiden müssen.

 Das steht übrigens auf einer MS-Seite: 'Allerdings werden harmlose Infektionskrankheiten wie Röteln oder Masern als MS Ursachen heiß diskutiert'

Mir is speziell das Wort 'harmlos' ins Auge gefallen „wink“-Emoticon. Ich hab übrigens selber MS.


 die Erkrankungen ja, und die Impfungen nicht. Für wie blöd halten die Verfechter der Impftheorie eigentlich die Leute ?

 Eine der ersten Fragen der ganzen Ärzte damals an mich war, ob ich als Kind die Masern hatte oder die Masernimpfung. Damals wusste ich nicht warum sie mich danach fragten.

  und, hattest du die Impfung oder durfest du die Masern erleben ?

 Ich hatte die Impfung und gleich danach (Impf)Masern. Gleichzeitig mit meinem Bruder.

na toll. Hatte dein Bruder denn auch die Impfmasern ? Was für eine dämliche Bezeichnung für etwas, was offenichtlich nicht gewirkt hat ?

Ja, find ich auch ne unnötige Bezeichnung. Mein Bruder bekam lt. Mama auch die Impfung. Also einer muss den anderen wohl angesteckt haben. Er ist älter als ich.

LG  

Donnerstag, 26. Februar 2015

"Zwang: Zwang heißt, jemanden zu zwingen, sich gegen seinen Willen einem medizinischen Eingriff zu unterziehen.

Kopiert:
"Zwang: Zwang heißt, jemanden zu zwingen, sich gegen seinen Willen einem medizinischen Eingriff zu unterziehen. Per Definitionen ist das die Natur aller Zwangsimpfungen. Medizin durch Zwang ist nicht nur ein Verstoß gegen den Ethikkodex der American Medical Association, es ist auch ein Verstoß gegen die Genfer Konvention. In Artikel 7 des 1966 verabschiedeten Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen heißt es wörtlich: »Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.« Jemanden zu zwingen, sich gegen seinen Willen einer Impfung zu unterziehen, ist laut Genfer Konvention ein Verbrechen und ein Verstoß gegen medizinische Ethik, bestehende Gesetze und die Menschenwürde! Ein einfaches Konzept: Eine Medizin, die wirkt, braucht nicht mit Waffengewalt verabreicht zu werden. Denn schließlich müssten Impfstoffe doch nicht mit Waffengewalt verabreicht werden, wenn sie so sicher und wirksam wären, oder?" Meine Lieblingsstellen im Text ""
LG


 Deutschland- das Land der Statistik(er): eine verbotene Frage: wieviel Asylanten hat es mit Masern getroffen? Wie waren diese geimpft?? 
Nur Eggsbärddn in den Fernsehschauern!

In Deutschland dürfen keine Kinder abgewiesen werden, wenn sie keinen Impfausweis haben, bzw. keine "gültige" Impfungen. Das ist rechtswidrig.
Kopiert:
 Ja, in Berlin "müssen" Eltern den Impfpass der Kids vorzeigen, aber was die Kitaleiterinnen gerne vergessen ist, dass der Impfpass ein privates Dokument ist, was wie der Schwangerenpass nicht pflichtmäßig eingesehen werden darf. Das sagen den Kitas auch regelmäßig die Zuständigen Damen vom Amt. Kein Kind darf wegen eines fehlenden Impfpasses abgewiesen werden, einzig die ärztliche Gesundheitsbescheinigung ist Pflicht. ich habe damals bei meinem ersten Sohn auch den Ausweis vorlegen sollen und die Kitaleitung kam mir dumm. Es gab einen Anruf beim Amt und eine Zurechtweisung der zuständigen Mitarbeiterin und mein Sohn durfte in die Kita. Dummerweise lassen sich viele Eltern ins Bockshorn jagen anstatt auf ihre Rechte als Eltern zu bestehen. Gesundheitsfürsorge obliegt dem Ermessen der Eltern und niemanden sonst.
Natürlich kannst du da mit Anwalt kommen! Hole die Ratschlag bei der Libertas Sanitas. Die sind für solche Fälle da und gehen auch dagegen vor. Keine Kita darf das in einen Vertrag einbringen! Keine! Nicht privat und nicht staatlich!!!
 Was ich sowieso nicht verstehe, warum auch abweisen? Die anderen Kinder sind doch durch ihre Impfungen so gut geschützt.
 Wenn es kein Privatkindergarten ist, ist die Klausel im Vertrag ungültig.

 Ist doch egal ob Impfungen wirken oder nicht. Fakt ist das impfen schädlich ist! Der Inhalt ist Gift - ein Kind kommt vollkommen zur Welt, ist dabei sich zu entwicken, das Immunsystem baut sich auf, der Körper lernt Bakterien kennen. Und dann, nach 6 Wochen bekommt es eine hohe Dosis Aluminium, Eiweiß,Quecksilber usw. in den Körper gespritzt.be Kein gesunder Mensch kann glauben das das gut oder gesund für unseren Körper ist! Oder normal? Ohne Folgen...

 Macht hat nur der dem du sie auch überlässt oder dessen Regeln du folgst, ob willentlich oder Widerwillen.

Donnerstag, 20. Februar 2014

Können diese Fälle durch Masernimpfungen vermieden werden?

Können diese Fälle durch Masernimpfungen vermieden werden? 

Seit Monaten werden verstärkt todkranke, sterbende und sogar tote Kinder und ihre verzweifelten Eltern in den Medien benutzt, um Werbung für die Masernimpfung zu machen.

Sind ungeimpfte Kinder schuld am Elend dieser Spätschäden der Masern?
Können diese Fälle durch Masernimpfungen vermieden werden?
Die Antwort lautet beide Male NEIN!


Abgesehen davon, dass die Werbung mit sterbenden oder totkranken Kindern weder rechtlich noch ethisch akzeptabel ist, stellen sich besorgte Eltern diese Fragen und erwarten fachlich fundierte Antworten.

AUCH GEIMPFTE KÖNNEN MASERN BEKOMMEN
Auch mehrfach gegen Masern Geimpfte können selber die Masern bekommen und daher als Ansteckungsquelle dienen.
In den Jahren 2011 und 2012 wurden in Deutschland insgesamt 1.773 Masernfälle gemeldet. Davon waren 191 Fälle geimpft, 23 Fälle sogar mindestens 2 Mal! [1]
Dies wird in den „Fragen und Antworten“ [2] der obersten Seuchenbehörde RKI ehrlich zugegeben:
"Die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung wurde in dieser Übersichtsarbeit unter Berücksichtigung von Studien aus Europa je nach Studie mit 93 bzw. 99% angegeben."
Das bedeutet, dass nach einem Masernkontakt 1 bis 7 Menschen von 100 zweifach Geimpften trotzdem erkranken.

AUCH GEIMPFTE KÖNNEN ANSTECKEND SEIN
Außerdem können Geimpfte ohne, dass sie selber erkranken, ansteckend sein.
Im Masernratgeber für Ärzte [3] wird das seit Jahren zugegeben:
"Abgeschwächte Infektionsverläufe... werden bei Menschen beobachtet, bei denen infolge ... einer nicht vollständig ausgebildeten Impfimmunität die Virusreplikation* beeinträchtigt bzw. gestört ist und eine reduzierte Virämie** vorliegt. Das Exanthem*** ist in diesen Fällen nicht voll ausgebildet, so dass eine klinische**** Diagnose erschwert ist; mit Ansteckungsfähigkeit muss jedoch gerechnet werden.“
* und ** Virusvermehrung
*** Ausschlag
**** aufbauend auf sichtbaren Krankheitszeichen
Die Impfung kann folglich bewirken, dass bei einem Masernkontakt zwar der typische Hautausschlag verhindert wird, jedoch nicht die Vermehrung der Viren. Damit ist dieser Geimpfte ansteckend.

MENGE DER ANTIKÖRPER
In der konservativen Medizin gilt die Menge der Antikörper im Blut (Titer) als Maß für den Impfschutz. Ab einer gewissen Menge von Antikörpern geht man von einem Schutz vor Erkrankung aus. Die Masernviren vermehren sich zwar im Organismus des Angesteckten, das Immunsystem vernichtet die Masernviren jedoch bevor der Mensch sichtbar erkrankt und bevor deutliche Symptome vorhanden sind (Fieber, Ausschlag).
Wenn die Menge der Antikörper groß genug ist, wird sogar jegliche Vermehrung von Anfang an unterbunden und die Masernviren direkt sofort nach der Ansteckung bzw. nach der Aufnahme vernichtet.
Über die Menge der nötigen Antikörper, um die Erkrankung (sichtbare Symptome) oder gar die Infektion (Vermehrung im Organismus) zu verhindern, sind in wissenschaftlichen Veröffentlichungen unterschiedliche Angaben zu finden. Offenbar gibt es keine verlässlichen Grenzwerte.
Der amerikanische Impfspezialist Plotkin schreibt zu diesen Grenzwerten [4] (sinngemäße Übersetzung): „Schließlich ist das Verständnis äußerst wichtig, dass die Ersatzmessgröße für den Impfschutz nicht notwendigerweise dieselbe ist, die eine Infektion verhindert. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Masernimpfung. Titer über 200 mIU/mL** nach der Impfung schützen vor einer Infektion, während Titer zwischen 120 und 200 mIU/mL gegen klinische* Krankheitszeichen aber nicht gegen eine Infektion schützen. Titer unterhalb von 120 mIU/mL schützen gar nicht.“
* klinisch heißt mit erkennbaren Symptomen
** IU/ml sind internationale Einheiten pro Milliliter

Offensichtlich gibt es also zwei Grenzwerte. Einen Niedrigeren, ab dem man vor einer sichtbaren Erkrankung mit Symptomen geschützt ist und einen Höheren, ab dem man sich auch selber nicht mehr anstecken kann und somit auch nicht mehr ansteckend sein kann!

Die deutschen Gesundheitsbehörden gehen nicht von 120 und 200 als Grenzwerte aus, sondern von 150 und 350. Bei einer sehr großen staatlichen Studie [5], in der die Titer und der Impfstatus von über 13.000 Kindern und Jugendlichen untersucht wurden, fand man bei den fast 10.000 mindestens zwei Mal gegen Masern geimpften Teilnehmern in über 4% keinen Titer und bei über 2% einen niedrigen Titer, der im Ernstfall zwar vor einer sichtbaren Erkrankung, jedoch nicht vor einer Infektion und damit vor Ansteckbarkeit schützen würde.

Im Ernstfall, d.h. bei einem Masernkontakt, wären also 6 von 100 mehrfach geimpften Kindern ansteckend, zwei davon sogar ohne erkennbare Symptome!

FAZIT:
Selbst mehrfach gegen Masern Geimpfte können bei einem Kontakt mit Masernviren ansteckend sein, teils mit und teils ohne erkennbare Symptome zu haben. Sie können selber erkranken und andere anstecken, aber auch ohne selber sichtbar zu erkranken ansteckend sein.

Die Behauptung, dass Geimpfte nicht als Ansteckungsquelle dienen können, ist reine Propaganda zum Zweck der Werbung. Der psychologisch gewünschte Effekt, die Ächtung von ungeimpften Kindern und deren Eltern, ist zu verurteilen und mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.

Wenn der Staat eine Impfpflicht einführen möchte, muss er diese durch eine ordentliche Gesetzgebung herbeiführen, so dass mit juristischen Gegenmaßnahmen die längst überfällige öffentliche, gerichtliche Auseinandersetzung auf einer fachlichen Ebene stattfinden kann.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
Vortragsvideo „Die Masern-Lüge“ http://www.youtube.com/watch?v=JctqHqTJEcQ

QUELLEN:
[1] Infektionsepidemiologische Jahrbücher 2011 und 2012, RKI
[2] "Fragen und Antworten" des RKI zu MMR-Impfungen, Stand 8/2013 http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/NRZ/MMR/FAQ.html
[3] Ärzteratgeber Masern RKI, Stand 12/2013, www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html
[4] Plotkin: „Correlates of Vaccine-Induced Immunity”, 2008
[5] Poethko-Müller, Mankertz: Sero-epidemiology of measles-specific IgG antibodies and predictive factors for low or missing titres in a German population-based cross-sectional study in children and adolescents (KiGGS), (2011) Vaccine, 29 (45)